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Teilnahmebedingungen für Trainings der Limes Security GmbH

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung von Trainings, E-Learnings und Weiterbildungsmaßnahmen der Limes Security GmbH (im Folgenden Limes Security genannt). 

2. Anmeldung und Bestellung

Unter www.limessecurity.com/de/academy finden Sie das komplette Trainingsangebot mit allen Details und können sich dort direkt anmelden. Die Anmeldung wird durch eine Anmeldebestätigung von Limes Security oder TÜV Austria Akademie verbindlich. Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden daher in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist von mindestens 5 Werktagen vor Trainingsbeginn.  

3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Kursbuch bzw. auf der Homepage aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer zur Zahlung fällig. Bei Zahlung mit Kreditkarte (PayPal) wird ein Aufschlag von 7% verrechnet. Vor Trainingsbeginn senden wir Ihnen die Rechnung an die von Ihnen im Anmeldeformular angegebene E-MailAdresse. Wenn in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, versteht sich die Teilnahmegebühr pro Person und Veranstaltungstermin und beinhaltet digitale Trainingsunterlagen sowie bei Public Trainings auch Mittagsverpflegung und Pausengetränke. E-Learnings enthalten, sofern nicht gesondert angeführt, keine digitale Trainingsunterlagen. Reisekosten für unsere Trainer bei Inhouse-Trainings sind nicht im Trainingspreis enthalten und werden separat angeboten. 

4. Prüfungs- und Zertifikatsgebühr

Die geltenden Prüfungs- und Zertifikatsgebühr entnehmen Sie bitte dem aktuell gültigen Kursprogramm der TÜV AUSTRIA Akademie. Ihr Rücktritt von der Prüfungsanmeldung muss schriftlich erfolgen und ist bis 7 Werktage vor dem Prüfungstermin kostenfrei. Danach bzw. bei Nichterscheinen wird die volle Prüfungsgebühr verrechnet. In der Prüfungs- und Zertifikatsgebühr ist die Ausstellung eines Zertifikates (Deutsch oder Englisch) enthalten. Die Gebühr für ein weiteres Zertifikat entnehmen Sie bitte dem aktuell gültigen Kursprogramm der TÜV AUSTRIA Akademie. Die Prüfung kann einmal kostenfrei, zum von der Zertifizierungsstelle vorgesehenen Termin, wiederholt werden. Weitere Prüfungswiederholungen werden nach Aufwand verrechnet. Wenn nicht gesondert vereinbart, beinhalten E-Learnings im Allgemeinen keine Zertifizierungen. 

5. Unterbringung

Hotelreservierungen und Kosten für Unterbringung und Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten liegen beim Kunden. 

6. Durchführung und Absagen

Limes Security behält sich vor, die angebotenen Trainings bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen (ausgenommen E-Learnings). Limes Security behält sich auch den Wechsel von Trainern und Durchführungsorten sowie Terminänderungen und Änderungen im Programmablauf vor. Die Teilnehmer werden zeitgerecht über Änderungen informiert. Findet ein Training nicht statt, werden bereits hinsichtlich der Teilnahme geleisteten Zahlungen dem Teilnehmer ohne Abzüge erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, dies beinhaltet auch den Fall, dass ein Teilnehmer einen Seminartag durch Eigenverschulden versäumt. 

7. Trainingszeiten

Die angegebenen Trainingszeiten, insbesondere die Trainingsdauer sowie die Endzeiten, sind als Richtwerte zu verstehen, die durch interaktive Elemente oder Diskussionen mit den Teilnehmern beeinflusst werden können. Unsere Trainer sind bestrebt, die bestmögliche Lernerfahrung für Trainingsteilnehmer zu bieten. Es besteht dennoch kein Anspruch auf genaue Einhaltung der Trainingszeit. Werden mind. 80 % der Unterrichtseinheiten besucht, erhält der Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat. Trainingszeiten für E-Learnings können vom Teilnehmer frei und individuell gewählt werden. Nach erfolgreicher Durchführung erhalten E-Learning Nutzer ebenfalls ein Teilnahmezertifikat. 

8. Widerrufung und Stornierungen

Stornierungen für Trainings müssen schriftlich erfolgen und sind bis 7 Arbeitstage  vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Die Rücktrittsfrist gilt nur dann als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung an die für die Trainingsanmeldung vorgesehene E-Mail-Anschrift innerhalb der Frist eingelangt ist. Ab 6 Arbeitstagen  bis 1 Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn werden für Stornierungen 30% des Teilnahmebetrages verrechnet. Erfolgt in diesem Zeitraum gleichzeitig eine Anmeldung zu einem Folgetermin desselben Trainingsthemas, wird eine verminderte Stornogebühr von 10% verrechnet. Es besteht kein Anspruch auf einen Folgetermin, die entsprechende Neuanmeldung ist von Limes Security zu bestätigen. Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab dem (ersten) Tag der Veranstaltung wird der volle Teilnahmebetrag verrechnet. Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen zu bezahlen. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Kunden ein Ersatzteilnehmer genannt wird, der den Aufnahmevoraussetzungen entspricht und die Teilnahmegebühr bezahlt. 

E-Learnings beginnen mit dem Tag der Freischaltung der Zugangsdaten. Die Freischaltung der Zugangsdaten erfolgt spätestens binnen 7 Arbeitstage nach vollständigem Zahlungseingang bei Limes Security oder bis zu einem vereinbarten Stichtag. Stornierungen von bereits bestellten E-Learnings sind nicht möglich.

9. Umbuchungen

Eine gewünschte Umbuchung auf ein anderes Training oder einen anderen Termin muss vom Kunden per E-Mail vorgenommen werden. Ob eine Umbuchung möglich ist, und zu welchen Konditionen, ist nach Einzelfall seitens Limes Security zu beurteilen. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. 

10. Inhouse-Training

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit Ihr Terminwunsch berücksichtigt werden kann. Die Reservierung kann nur nach Vorlage der schriftlichen Bestellung vorgenommen werden. 

11. Urheberrechte und Lizensierung

Alle Trainingsinhalte und -materialien, auch von E-Learnings, sind urheberrechtlich für Limes Security GmbH geschützt. Für E-Learnings erhält der Teilnehmer oder seine Organisation eine Nutzungslizenz für einen vereinbarten Zeitraum. Der Begriff „Material“ umfasst alle gedruckten Materialien sowie alle digitalen Medien, virtuellen Maschinen oder digitalen Assets, die von Limes Security angeboten werden und für die Verwendung in einer Limes Security- Trainings vorgesehen sind. Trainingsmaterialien sind nur für den persönlichen Gebrauch des Trainingsteilnehmers vorgesehen. Für alle bereitgestellten Trainingsmaterialien, unabhängig von Medienformat und -zweck, ist es verboten, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Limes Security, diese zu präsentieren, zu kopieren, zu reproduzieren oder zu verteilen und abgeleitete Werke mit oder ohne Änderung zu erstellen. Darüber hinaus darf das Trainingsmaterial, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Limes Security, in keiner Weise kommerziell genutzt werden. Für jede Verletzung der Nutzungsvereinbarung muss der Vereinbarungsnehmer eine Vertragsstrafe von EUR 10.000 entrichten. Wurde im Rahmen der Trainings ein Personenzertifikat erworben, wird dieses dem Vereinbarungsnehmer entzogen. Die Bezahlung der Vertragsstrafe entbindet den Vereinbarungsnehmer nicht von der Beachtung dieser Vereinbarung. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Vereinbarungsgeber gegenüber dem Vereinbarungsnehmer bleibt ausdrücklich vorbehalten. 

12. Hinweis zu Bild-, Ton- und Filmaufnahmen

Limes Security hält sich das Recht vor, ein Training zu Zwecken der internen Qualitätssicherung aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen werden nicht für Marketing- oder andere öffentliche Zwecke eingesetzt. Eine Bereitstellung dieser Aufzeichnung an Dritte oder auch Teilnehmer des Trainings ist nicht vorgesehen, mit Ausnahme der Weitergabe an den Auftraggeber, sofern diese Weitergabe als Teil des Trainingsangebots bestellt wurde. Die Ausführung einer Aufzeichnung wird von Limes Security GmbH beim Start eines Trainings bekannt gegeben. Die Aufzeichnung kann auf Wunsch eines Teilnehmers, für Fragen oder Wortmeldungen, unterbrochen werden. Die Aufzeichnung von E-Learnings durch den Teilnehmer ist explizit untersagt.

13. Datenschutz

Die Limes Security verwendet die Daten der Kunden bzw. der Teilnehmer zur Geschäftsabwicklung der gebuchten Dienstleistung/des gekauften Produktes. Dazu kann es erforderlich sein, die personenbezogenen Daten an etwaige Kooperationspartner zu übermitteln. Die Datenverarbeitung ist notwendige Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Je nach Art des gebuchten Trainings kann es erforderlich sein, die für die Erstellung der Trainingsabschlussdokumente erforderlichen Daten an außenstehende Zertifizierungsstellen weiterzuleiten.

14. Haftung

Limes Security haftet nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen oder noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollten Seminare aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Seminarbeginn oder zur vollständigen Absage eines Seminars führen, wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, die möglicherweise auf unvollständigen oder fehlerhaften Informationen in den Trainingsunterlagen zurückzuführen sind, übernimmt Limes Security keine Haftung. Limes Security übernimmt während eines Vor-Ort-Trainings keine Haftung für Diebstahl oder den Verlust von durch den Kunden mitgebrachten Gegenständen. 

15. Impressum

Herausgeber: Limes Security GmbH, Softwarepark 49, 4232 Hagenberg
Tel: +43 720 510251
E-Mail: office@limessecurity.com
Firmenbuchnummer: 390566 m
UID-Nummer: ATU67652729